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   ArbG Darmstadt, 20.11.2003 - 9 Ca 269/03   

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https://dejure.org/2003,30865
ArbG Darmstadt, 20.11.2003 - 9 Ca 269/03 (https://dejure.org/2003,30865)
ArbG Darmstadt, Entscheidung vom 20.11.2003 - 9 Ca 269/03 (https://dejure.org/2003,30865)
ArbG Darmstadt, Entscheidung vom 20. November 2003 - 9 Ca 269/03 (https://dejure.org/2003,30865)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 11.11.1997 - 9 Sa 1229/97

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 20.11.2003 - 9 Ca 269/03
    Gerade in diesem Fall, in dem der Erklärungsvertreter als Partei benannt wird, ist eine Rubrumsberichtigung zulässig (vgl. LAG Frankfurt, Urteil vom 11. November 1997, 9 Sa 1229/97, MDR 1998, 1108 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 20.11.2003 - 9 Ca 269/03
    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich aus dem Briefkopf des der Kündigungsschutzklage beigefügten Kündigungsschreibens die korrekte Bezeichnung der Arbeitgeberseite ergibt (BAG, Urteil vom 15. März 2001, 2 AZR 141/00, AP Nr. 46 zu § 4 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 21. Februar 2002, 2 AZR 55/01, EZA § 4 nF KSchG Nr. 63).
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 55/01

    Rubrumsberichtigung

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 20.11.2003 - 9 Ca 269/03
    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich aus dem Briefkopf des der Kündigungsschutzklage beigefügten Kündigungsschreibens die korrekte Bezeichnung der Arbeitgeberseite ergibt (BAG, Urteil vom 15. März 2001, 2 AZR 141/00, AP Nr. 46 zu § 4 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 21. Februar 2002, 2 AZR 55/01, EZA § 4 nF KSchG Nr. 63).
  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 20.11.2003 - 9 Ca 269/03
    Eine ungenaue oder unrichtige Parteibezeichnung ist unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen berichtigt werden (BAG, Urteil vom 13. Juli 1989, 2 AZR 571/88 und ständige Rechtsprechung).
  • LAG Thüringen, 17.09.1997 - 9 Ta 12/97

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Änderungskündigung; Auslegung des Antrags

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 20.11.2003 - 9 Ca 269/03
    Der Beschluss über die Rubrumsberichtigung unterliegt keinem Rechtsbehelf (vgl. Thüringer LAG, Beschluss vom 17. September 1997, 9 Ta 12/97, LAGE § 4 KSchG Nr. 38).
  • LAG Hessen, 24.09.2007 - 17 Sa 860/07

    Kündigung wegen eigenmächtiger Abnahme einer Werkleistung

    Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 20. November 2003, Az. 9 Ca 269/03 werden zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Darmstadt hat durch am 20. November 2003 verkündetes Urteil, Az. 9 Ca 269/03, unter Klageabweisung im Übrigen festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 19. Mai 2003 nicht außerordentlich zum 19. Mai 2003 aufgelöst worden ist.

    unter Abänderung des am 20. November 2003 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Darmstadt (Az. 9 Ca 269/03) die Klage insgesamt abzuweisen.

    Die Berufung des Klägers wie auch die der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 20. November 2003, Az. 9 Ca 269/03, sind gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründete worden, §§ 66 Abs. 1 64, Abs. 6 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.

  • LAG Hessen, 12.08.2005 - 10 Sa 2021/03

    Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen

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